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o. J. o. T. o. O.

1309.

Heinrich, Bischof von Breslau, ermahnt die Fürsten und Prälaten Schlesiens, nachdem er vergebens bei Herzog Boleslaw von Breslau über die von den Burgen von Vasallen desselben ausgegangenen Schädigungen der Kirche sich beschwert, dem Herzog ins Gewissen zu reden, er, der Bischof sei bereit treugas zu geben, auch Schiedsrichter anzunehmen; sonst müsse er daran denken, Gewalt mit Gewalt zu vertreiben und sich mit Allem, so gut es gehe, zu vertheidigen.

Aus dem Formelbuche Arnolds v. Protzan im Cod. dipl. Siles. V, 235. Wenn man hiermit die Urk. auf S. 32 weitere Gewaltsamkeiten Herzog Boleslaws betr. in Verbindung zu bringen geneigt sein könnte, so spricht hiergegen die Bezeichnung Boleslaws als Herzog v. Liegnitz und Brieg ganz Gestimmt, da diese Titulatur erst nach der Erbtheilung 1311 Okt. von Boleslaw angenommen wurde. Da aber Bischof Heinrich zu dieser Zeit in Avignon weilte und erst Okt. 1314 nach Schlesien zurückkehrte, so würde demgemäss diese Urk. erst nach dieser Zeit fallen dürfen.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.